Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren.
E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
E-Scooter benötigen eine Haftpflichtversicherung (wenn mindestens 6 km/h gefahren werden können). Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungs-plakette am Roller nachgewiesen.
Auf Straßen dürfen nur max. 500-Watt starke E-Scooter fahren. Fahrzeuge mit mehr Leistung (max. 20 km/h) sind nicht zugelassen.
E-Scooter müssen sowohl an der Vorder- als auch an der Rückseite mit einem funktionierenden Licht ausgestattet sein.
Benutzung von Fahrradwegen ist erlaubt.
E-Scooter-Fahrer haben Rücksicht auf Radfahrer sowie Fußgänger zu nehmen.
E-Scooter dürfen auf einem getrennten Gehweg/Radweg nur auf der Seite des Radweges fahren.
Sofern es keinen Radweg oder einen Seitenstreifen gibt, müssen E-Scooter innerhalb geschlossener sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße fahren.
E-Scooter dürfen weder eine Autobahn noch eine Kraftfahrstraße benutzen.
E-Scooter dürfen nicht über den Fußgängerweg oder in Fußgängerzonen fahren.
Ein E-Scooter darf überall dort abgestellt werden, wo das Parken von Fahrrädern erlaubt ist.
Liederbach am Taunus, den 13. Mai 2025
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin