E-Scooter: Regeln zur Teilnahme am Straßenverkehr | Aktuelle Nachrichten und Informationen

E-Scooter: Regeln zur Teilnahme am Straßenverkehr
  • Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren.

  • E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.

  • Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

  • E-Scooter benötigen eine Haftpflichtversicherung (wenn mindestens 6 km/h gefahren werden können). Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungs-plakette am Roller nachgewiesen.

  • Auf Straßen dürfen nur max. 500-Watt starke E-Scooter fahren. Fahrzeuge mit mehr Leistung (max. 20 km/h) sind nicht zugelassen.

  • E-Scooter müssen sowohl an der Vorder- als auch an der Rückseite mit einem funktionierenden Licht ausgestattet sein.

  • Benutzung von Fahrradwegen ist erlaubt.

  • E-Scooter-Fahrer haben Rücksicht auf Radfahrer sowie Fußgänger zu nehmen.

  • E-Scooter dürfen auf einem getrennten Gehweg/Radweg nur auf der Seite des Radweges fahren.

  • Sofern es keinen Radweg oder einen Seitenstreifen gibt, müssen E-Scooter innerhalb geschlossener sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße fahren.

  • E-Scooter dürfen weder eine Autobahn noch eine Kraftfahrstraße benutzen.

  • E-Scooter dürfen nicht über den Fußgängerweg oder in Fußgängerzonen fahren.

  • Ein E-Scooter darf überall dort abgestellt werden, wo das Parken von Fahrrädern erlaubt ist.

Liederbach am Taunus, den 13. Mai 2025
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin