Die ersten wärmenden Sonnenstrahlen, die das nahende Frühjahr ankündigen, locken nun wieder viele Menschen in die Natur. Nicht nur wir Menschen fühlen uns in dieser Zeit wie beflügelt, auch die Tiere sind nach der langen Winterpause besonders aktiv. Im jetzt anbrechenden Frühling beginnen die Brut- und Setzzeiten. Aber in dieser Zeit der Brutpflege und Jungenaufzucht sind Störungen ein besonderes Problem.
Besonders im Ballungsraum ist der Druck auf die Natur durch Wanderer, Erholungssuchende, Mountainbiker, Jogger und andere so groß, dass für die Natur wenig Platz bleibt. An alle Menschen, die jetzt wieder mehr Zeit in Wald und Feld verbringen, appellieren wir, Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Wald und Wiesen sind im Mai und Juni Kinderstuben für die zahlreichen Wildtiere. Die Rehe setzen in der nächsten Zeit ihre Kitze und können daher nicht mehr so schnell vor einem hetzenden Hund flüchten, wie in den anderen Jahreszeiten. Daher sollten Hunde bis zum 31. Juli 2025 nur angeleint geführt werden.
Gefundene Jungtiere sollten an Ort und Stelle bleiben und nicht berührt werden. Die Muttertiere verlassen ihre Jungen (z.B. Kitze oder Junghasen) nur kurze Zeit zur eigenen Nahrungsaufnahme und kehren immer wieder zurück. In den jetzt beginnenden Brut- und Setzzeiten werden Brutgeschäfte durch Stöbern in Wiesen und hecken erheblich gestört. Schon geringe Störungen veranlassen beispielsweise Wiesenbrüter das Nest zu verlassen, so dass die Eier oder gar die Jungvögel dem Tode überlassen werden.
Gerade zum Schutz der zahlreichen Jungstiere ergeht daher die Bitte, sich bei Ausflügen im Wald und Feld an den zahlreich vorhandenen Wegen und dem oft gut beschilderten Rundwegenetz zu orientieren und keine Dickungen oder Jungwuchsflächen zu betreten. Freilaufende Hunde, die weit vor oder neben ihrer Bezugsperson selbständig toben und die Umgebung erkunden, stellen eine gravierende Störung dar und sollten an die Leine genommen werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass die Feldwege nur mit Genehmigung unserer Ordnungsbehörde und nur zur landwirtschaftlichen Nutzung mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Offenes Feuer, Versammlungen, Musik- oder Grillfeste sind in allen Naturschutzgebieten auf allen Grundstücken nicht gestattet. Außerhalb dieser Gebiete erfordert das Anzünden von offenem Feuer die vorherige Ausstellung eines Brandscheines durch unsere Ordnungsbehörde. Verstöße gegen diese Verhaltensregelungen wurden und werden von der Unteren Naturschutzbehörde oder den Polizeibehörden mit Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet.
Unter Beachtung dieser wenigen, eigentlich fast selbstverständlichen Regeln ist es auf relativ engem Raum vielen Besuchern möglich, mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekt für die Natur diese ausgiebig zu erkunden und zu genießen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, so mit ihrem Verhalten ein gutes Beispiel für andere zu geben. Es ist ihr Beitrag zur Bewahrung einer intakten Natur.
Liederbach am Taunus, den 11. April 2025
Die Bürgermeisterin als Ordnungsbehörde – Eva Söllner