Ortsteil Niederhofheim – Bebauungsplan „Höchster Straße / Alt Niederhofheim“ | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Ortsteil Niederhofheim – Bebauungsplan „Höchster Straße / Alt Niederhofheim“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liederbach am Taunus hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan gefasst.

Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des bestehenden Lebensmittelmarktes im Bereich des bisher rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Westlich Schindhohl“. Weiterhin soll die planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung des gegenüberliegenden Gewerbegebietes und die Definition der ggf. darüber hinaus zulässigen anderweitigen Nutzungen erfolgen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem beschrieben und in einem Umweltbericht bewertet werden.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient neben der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auch zur Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit den Textlichen Festsetzungen und den integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO) und der Begründung zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom:

10. März bis 25. April 2025 einschließlich

im Rathaus der Gemeinde Liederbach am Taunus, Villebon-Platz 9 – 11, 65835 Liederbach am Taunus, Erdgeschoss / Foyer, vor Zimmer 7, Bauamt, während der üblichen Dienststunden (Montag, Dienstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr; Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr) und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 069 30098-27 auch außerhalb dieser Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Im oben genannten Zeitraum besteht Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und es können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Liederbach abgegeben werden.

Gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.liederbach.eu in der Sparte Bauen & Wohnen und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an chris.reinhold@liederbach-taunus.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Gemeinde Liederbach am Taunus hat gemäß § 4 b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten beauftragt.

Liederbach am Taunus, den 8. März 2025
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin

Übersichtskarte 1

Übersichtskarte 2