Die Gemeinde Liederbach hat Personen für das Ortsgericht vorzuschlagen, die vom Präsidenten des Amtsgerichts ernannt werden. Ortsgerichtsmitglieder sind hierbei Ehrenbeamte.
Aufgaben der Ortsgerichte:
Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
Sicherung von Nachlässen;
Aufstellung von Nachlassinventaren;
Erteilung von Sterbefallanzeigen;
Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
§ 8 Ortsgerichtsgesetz (OrtsGG) Persönliche Voraussetzung für die Ernennung
(1) Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollten mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
(2) Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die
ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben;
die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.
(3) Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitglieder ernannt werden.
(4) Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten oder Lebenspartner sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
(5) Weitergehende beamtenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 9 Ortsgerichtsgesetz (OrtsGG) – Vereidigung der Ortsgerichtsmitglieder
Die Ortsgerichtsmitglieder haben vor dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts den für Beamten vorgeschriebenen Eid zu leisten, sofern sie nicht schon als Beamte vereidigt worden sind.
Wenn Sie Interesse an der Aufgabe haben, senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit kurzem Lebenslauf bis zum 18. September 2026 an
Gemeinde Liederbach am Taunus
Villebon-Platz 9-11
65835 Liederbach am Taunus
Die in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen wurden bereits um Vorschläge geeigneter Personen gebeten.
Liederbach am Taunus, im August 2026
Der Gemeindevorstand – Eva Söllner – Bürgermeisterin