Der Oberliederbacher Park, zu Beginn des vorigen Jahrhunderts vom Gartenarchitekten Siesmayer angelegt, gilt als Kleinod der Gartenarchitektur. Für die Liederbacher Bürgerinnen und Bürger ist er ein Platz, der zum Verweilen einlädt, und an dem Natur beobachten und genießen kann.
Der Park wird mittlerweile nicht nur von Joggern für ihre morgendlichen oder abendlichen Laufrunden genutzt, sondern auch von Spaziergängern aus dem Haus am Park und der Seniorenresidenz im Quartier Mixte sowie dem Haus Hynsperg. Auch Gymnastikgruppen oder Kindergartengruppen nutzen die großen Rasenflächen. Leider sind dort auch oft freilaufende Hunde anzutreffen und deren Hinterlassenschaften, die leider – so berichtet es auch unser Bauhof – immer wieder auf den großen Rasenflächen zu finden sind.
Die Verwaltung weist daher erneut ausdrücklich darauf hin, dass in unserem Oberliederbacher Park das Führen von Hunden nicht erlaubt ist!
In und um Liederbach gibt es sehr viele Möglichkeiten, mit seinem Hund unterwegs zu sein. Daher ist es zu respektieren, dass es in der Gemeinde auch eine gestaltete Fläche gibt, auf der Hunde nicht erlaubt sind.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung!
Liederbach am Taunus, im September 2026
Die Bürgermeisterin als Ordnungsbehörde – Eva Söllner