Neue Verkehrsregelung im Wohngebiet „Quartier Mixte“ | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Neue Verkehrsregelung im Wohngebiet „Quartier Mixte“

Neue Verkehrsregelung im Wohngebiet „Quartier Mixte“ tritt am 1. September in Kraft

Das neue Wohngebiet Quartier Mixte steht kurz vor einem entscheidenden Schritt in Richtung geordneter Verkehrssicherheit.

Nach Abschluss sämtlicher Beschilderungsarbeiten treten am 1. September 2025 verbindliche Verkehrsregelungen in Kraft. Ziel der Maßnahmen ist es, den Verkehrsfluss klar zu strukturieren, Anwohnern wie Besuchern Orientierung zu bieten und zugleich den alten Ortskern spürbar zu entlasten.

Zufahrt über den Kreisverkehr - Zone 30 gilt im gesamten Gebiet

Die Erschließung des Quartiers erfolgt künftig ausschließlich über den Kreisverkehr an der Höchster-Straße. Bereits an der Einfahrt werden Verkehrsteilnehmer durch ein großflächig angebrachtes „Zone 30“-Schild und einem Schild „Zone für ein eingeschränktes Haltverbot“, mit dem Zusatzhinweis „Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen.

Diese Regelung umfasst das gesamte Areal.

Damit verbunden ist die durchgängige Anwendung der „Rechts-vor-Links“-Vorfahrtsregelung, die konsequent beachtet werden muss.

Besondere Aufmerksamkeit am Rewe-Markt

Auch für den stark frequentierten Rewe-Markt gelten die neuen Bestimmungen.

Wie die Verwaltung klarstellt, mündet dessen Ausfahrt nicht, wie vielerorts irrtümlich angenommen, in die „Straße am Wehr“, sondern unmittelbar in einen öffentlichen Bereich, der zugleich auch von der Landwirtschaft genutzt wird. Gerade hier sei erhöhte Vorsicht und Rücksichtnahme erforderlich, betont die Ordnungsbehörde.

Einbahnstraßen und geregelte Ausfahrt

Im Inneren des Wohngebiets regeln Einbahnstraßen den Verkehrsfluss und verhindern unnötigen Durchgangsverkehr. Zudem gilt: Für alle Verkehrsteilnehmer, mit Ausnahme von Linienbussen, landwirtschaftlichem Verkehr sowie Besuchern des großen Parkplatzes, gelegen an der Straße an den Hofgärten, ist die Ausfahrt ausschließlich über den Kreisverkehr gestattet. Diese Vorgabe geht auf einen Beschluss der Gemeindevertretung zurück, der bereits in der Planungsphase gefasst wurde, um den Ortskern nachhaltig zu entlasten.

Kontrollen ab dem 1. September

Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ordnungspolizei ab dem 1. September konsequent gegen Verstöße vorgehen wird. Wer sich nicht an die neuen Vorschriften hält, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen.

Mit der Umsetzung dieser Verkehrsregelung setzt die Gemeinde ein deutliches Signal: Sicherheit, Übersichtlichkeit und Rücksichtnahme haben zum Wohle aller Anwohner und Besucher im neuen Quartier oberste Priorität.

Die Bürgermeisterin als Ordnungsbehörde